https://www.astrologischesabendmahl.de/xmas-yule-2022-travel-to-dali-and-nante-in-c-jung-s-red-book-en.html astrologic methaphor of last supper
Lieber F. ,
 
sehr geehrte Frau Präses, sehr geehrter Herr von B.,
 
am letzten Tag meiner Wanderwochen haben sich meine widerstreitenden Wünsche etwas sortiert. Insofern erscheint es mir heute langsam sinnlos, immer noch Brücken weiterbauen zu wollen, solange sie doch nur "vor den Zinnen einer Burg" enden müssten. Für einen vollumfassenden Wiedereintritt nach -bislang unreformiertem- Augsburger Bekenntnis ist es wohl doch noch leicht verfrüht..(?)
 
Wie Präses K. schreiben lässt, grenzen sie und die Hauptkirche sich ja durch ihre quasi-Tabuisierung, das A.B. zumindest in (m.E. diskriminierenden) Einzelpunkten kritisch betrachten und überdenken zu wollen/können, ausdrücklich immer noch vom Neu/heidentum ab. Damit kann dann ja eigentlich auch gar keine wirkliche und auch inhaltlich notwendige Aufarbeitung von Kirchengeschichte stattfinden. Z.B. ob und in wie weit auch die Kirche(n) ggf. eine Mitschuld an den Hexen- und Glaubensprogromen der frühen Neuzeit betrifft. (Die Notwendigkeit solch einer Aufarbeitung hatten Sie, Frau Präses Kurschus, mir gegenüber doch noch im Sommer 2012 schriftlich betont!)
 
..Ob Jesus v. N. selbst -in seinem kulturellen Umfeld- sich mit der anderen großen humanistischen Religion(en) jener Zeit, dem spät/antik-hellenistisch geprägtem Heidentum (und seiner neuplatonischen Schule in Alexandria) überhaupt gar nicht auskannte?? Möglich hierzu wären die Varianten:
a) - nein, dann wären solche verbindenden Bezüge (wie beispielsweise die Stern/e von Bethlehem & Magier, die Anzahl der Jünger = Zahl der Tierkreisprinzipien oder Markus14, Vers 13) wohl nur unwissend oder "zufällig" aus der älteren Mystik jener Zeit übernommen..?
b) - ja, dann hätte die konstantinische Kirche nach Nicäa solche verbindenden Bezüge möglicherweise bewusst verstümmelt und/oder zu verdecken und auszulöschen versucht..?
 
Wie auch immer.
 
Als Neuheiden-Christ gefällt mir jedenfalls die auf gegenseitigem und verbindendem Respekt beruhende Toleranzarbeit in der xxxgemeinde (z.B. Talk to heaven Projekt) so gut, dass ich zumindest sie guten Gewissens ideell und ab sofort auch mit ca. 6-7% meiner Lohnsteuer -bis auf weiteres- direkt unterstützen kann! ..Auch wenn sich dabei mein persönlicher Augenmerk weniger auf den manchmal häufigen Eventcharakter einiger Veranstaltung richten würde. Sondern viel mehr auf die Verbindung von positiver, individueller Moral, die die Liebe zur Natur und den Glauben an das göttliche in all ihren Aspekten mit einschließt. Weiblich und männlich, aber auch das über Geschlechter hinausgehende Göttliche - in uns.
 
Über ein kleines Segnungsritual als Neu-Verbundener im passenden Rahmen (von mir aus auch gern im Gottesdienst) würde ich mich sehr freuen - das ist aber keine Bedingung.
 
Herzliche Grüße,
 
Martin (Lindemann)

 

Gesendet: Donnerstag, 27. Juni 2013 um 08:55 Uhr

Von: "V. von B." <v..vonb.@lka.ekvw.de>
An: martinxlinde
Betreff: Ihre Fragen an Präses

Sehr geehrter Herr Lindemann,

 

regelmäßig schreiben Sie an Präses K., um ihr Fragen zu stellen, die Sie vor einem (augenscheinlich bevorstehenden) Wiedereintritt in die evangelische Kirche geklärt haben wollen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es weder der Präses noch dem Landeskirchenamt möglich ist, auf Ihre Mails und Fragen in dem Maße einzugehen, wie es notwendig wäre. Dafür ist der Ort die Kirchengemeinde, in der Sie konkret wieder eintreten wollen. Pfarrer L. ist Ihnen sicherlich als kompetenter Gesprächspartner bekannt. Sein Hinweis, dass Sie - da schon getauft - bei einem Wiedereintritt nicht erneut getauft werden können, ist richtig...

Eine Dispension von einzelnen Artikeln des Augsburger Bekenntnisses ist nicht möglich. Wohl sind aber die evangelischen Bekenntnisse im Licht der Heiligen Schrift zu verstehen, was Ihre Bedeutung nicht relativiert, aber in die rechte Perspektive rückt.

Dass Sie Schwierigkeiten haben, Ihren Glauben an den einen Gott mit Ihrem Neuheidentum in Verbindung zu bringen, können wir nachvollziehen. Wir raten Ihnen an dieser Stelle zu einer Klärung. Wenn Sie sich für die Verbindung von Christentum und Neuheidentum auf die Äußerungen von Präses Kurschus beziehen, raten wir Ihnen, den Text von Präses Kurschus im Original zu lesen. Sie finden ihn hier: "Man muss nicht an Gott glauben, um Mitglied der Kirche zu sein" und werden merken, dass dort dem Neuheidentum in keiner Weise das Wort geredet wird.

Für Ihren weiteren Weg in die evangelische Kirche wünschen wir Ihnen Gottes Segen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

V.v.B.

 

 Evangelische Kirche von Westfalen
- Das Landeskirchenamt -
 LKR Dr. V.v.B.

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/594-xx
Fax: 0521/594-7-xx
 E-Mail:

Sehr geehrte Frau Präses ,
 
ich beabsichtige im Herbst 2013 in die evangelische Kirche in der ...gemeinde in Dortmund wiedereinzutreten. Ein paar Unklarheiten konnte mir mein Pfarrer dort bislang jedoch nicht ganz zweifelsfrei ausräumen. Deshalb hier nochmal 2 Fragen an Sie, Frau Präses.
 
Am 6.Juni 2013, erklärten Sie in den Dortmunder Ruhrnachrichten: „ man muss nicht an Gott glauben, um Mitglied der Kirche zu sein“.
Meine 1. Frage dazu: darf ich als überzeugter und gläubiger Christ -im Umgekehrschluss- in toleranter Form auch an mehrere Götter glauben, wenn ich in die evangelische Kirche wiederaufgenommen werden will? (Ich bin ebenso gläubiger Neuheide, wie auch gläubiger Christ und möchte beim Wiedereintritt beiden Formen meines dualen Glaubens nicht abschwören müssen.)
 
Meine 2. Frage dazu:
.... Statt einer Segnung beim geplanten Wiedereintritt im Herbst 2013, würde ich deshalb gern eine bewusste Taufe in meinem 2. Leben als Erwachsener erleben. Mein Pfarrer sagt, das würde ihm das Kirchenrecht verbieten. Ist da keine Ausnahme, auch nicht in meinem Falle, möglich?
 
Falls sich das Kirchenrecht auf das Augsburger Bekenntnis bezieht, wäre hierfür doch schon längst für eine kritische Revision überfällig gewesen! Oder nicht? Ist das noch nicht geschehen? - Damit hätte ich nachstend dann einmal unverbindlich begonnen...
 
Mit freundlichen und herzlichen Grüßen,
 

Martin Lindemann

 

Lieber F.,
 
da ich mich im Herbst reinen Gewissens in die ev. Kirche aufnehmen und damit zum Christ taufen oder zumindest segnen lassen möchte, bräuchte ich für mich vielleicht vorher eine präses/bischöfliche Ausnahmegenehmigung von -zumindest Teilen- der Artikel 1, 3, 5, 7, 8, 9, 10 und 18 des Augsburger Bekenntnisses..? (wie von wikipedia.de veröffentlich)
 
Wenn es dazu -unbenommen eines persönlichen Gesprächs- vorab etwas mit der Kirchenleitung zu klären gibt, wäre hiermit jetzt noch genug Zeit dazu. (Im Interview in den Dortmund Ruhrnachrichten (rev.1) am 6.Juni 2013, erklärte Frau Präses K.: „ man muss nicht an Gott glauben, um Mitglied der Kirche zu sein“. Ein Hinweis an Gläubige, die an Gott & Göttin, oder evtl. an mehrere Götter/prinzipien, glauben, fehlt leider bislang!)
 
Hiernach meine Einwände einmal kurz anskizziert:
 
Herzlich grüßt Martin
 
 
zu Artikel 1: Die Dreieinigkeit Gottes nach nicäanischem Bekenntnis widerspricht dem älteren Mailänder Toleranzedikt und ist anderen Göttern (z.B. Göttin Gaia - MutterErde) gegenüber diskriminierend. folgerichtig kann ich den Bund Abrahams mit dem 'Einen Gott Jahwe' sowie das 1. Gebot Moses für mich (und andere Mitbürger) ausdrücklich nur ablehnen. Ferner wird für mich das traditionelle VaterUnser nur dann zum nicht-diskriminierenden und ganzheitlich-gültigen Gebet Jesu, wenn es durch das mütterliche bzw. GöttInnenprinzip ergänzt wird.
 
zu Artikel 3: an den Teufel und die Hölle in der Unterwelt glaube ich nicht. Ebensowenig an einige andere Teile des apostolischen Glaubensbekenntnisses...
 
zu Artikel 5: an die Verdammung ohne Evangelium kann ich nicht glauben.
 
zu Artikel 7: "..Und es ist nicht zur wahren Einheit der christlichen Kirche nötig, daß überall die gleichen, von den Menschen eingesetzten Zeremonien eingehalten werden, wie Paulus sagt: "Ein Leib und ein Geist, wie ihr berufen seid zu einer Hoffnung eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe" (Eph 4,4.5). "  -Da zumindest die offensichtliche Dualität von Gott und Göttin hier nicht vertreten sind, kann ich daran nicht glauben.
 
zu Artikel 8: ""Auf dem Stuhl des Mose sitzen die Pharisäer" usw. (Mt 23,2).
 Deshalb werden alle verdammt, die anders lehren. " - Da zumindest das 1. mosaische Gebot diskriminierend ist, kann ich diesen Satz nicht annehmen.
 
zu Artikel 9: Da ich weder als Säugling noch als Kind strafmündig bin, weder zu sündigen vermag und noch nicht einmal weiß, was eine Sünde ist, kann ich folgerichtig als Kind auch noch nicht gesündigt haben! Seit meinem 16. Lebensjahr habe ich möglicherweise aber sehr wohl schon gesündigt. Deshalb ist für mich meine Kindstaufe -als quasi Ablasshandel für zukünftig als Erwachsener zu begehende Sünden- ungültig und ich wünsche mir -nach Möglichkeit- eine Taufe, bei der ich im bewussten um göttliche Reinigung und Gnade ersuchen darf. (Denn j e d e s Kind, auch ungetaufte, erfahren die Gnade des göttlichen zunächst einmal bereits aus ihrer unschuldigen Geburt heraus.)
 
zu Artikel 10: der Entwurf einer dual gültigen zweiten Lehre zum Abendmahl, die, neben der des wahren Leib und Blut Christi, auch die der immanenten Anwesenheit aller göttlich-archetypischen Prinzipien, wie in Leonardo da Vinci's Bildmetapher dargestellt, ist für mich ebenso wahr zugleich. Sehr ähnlich dem anerkannten physikalisch-dualen Verständnis von Lichtquanten, die ebenso materielle Teilchen und Welle (=Botschaft) zugleich sind!
 
zu Artikel 18: "..Denn so spricht Paulus: "Der natürliche Mensch vernimmt nichts vom Geist Gottes" (1. Kor 2,14).2" Das ist aus naturpsychologischen Gründen schlichtweg falsch und sogar diskriminierend! Hierzu vgl. auch meinen wahren Einwand zu Artikel 10.