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Vorschlag zur Abschaffung der Kinds-Beschneidung ..und -Taufe

Begründung einer Taufe/Beschneidung erst ab 16 bzw. für junge Frauen ab 14*), die ich auch an die Frau Präses der Ev. Landeskirche Westfalens geschickt habe.

Anlass, das Tauf- und Beschneidungsalter in den Altersbereich einer bewusst-eigenverantwortlichen Entscheidung hochzusetzen, ist eine Kindsbeschneidung, die nur als inhuman bezeichnet werden kann. Europäische Verbände der Kinderärzte entlarven die entscheidende Pro-Beschneidungs-Studie der US-Kinderärzte als wissenschaftlich unsauber. Beschneidung ist kein "minimalinvasiver Eingriff" wie einige das abwiegelnd darzustellen versuchen. Nur die allerwenigsten Männer haben das im Erwachsenenalter erfahren und kennen den "kleinen" Unterschied somit überhaupt nicht. Die meisten Juden und Muslime insbesondere, können ergo darüber gar nicht kompetent mitreden..! - Der Bibel zufolge taufte Johannes d.T. ursprünglich ausschließlich BEWUSSTE, junge Erwachsene, keine kleinen Kinder. Jesus selbst hatte wohl auch gar nicht getauft. Damit fing erst die römische Reichskirche nach dem Konzil von Nicäa an; nicht zuletzt, um Heiden zwangszuchristianisieren.

Natürlich sollen christliche, muslimische und jüdische Eltern und Pfarrer weiterhin die Kinder im Elternglauben voll umfassend unterrichten dürfen!!! Doch dazu ist keine Taufe/Beschneidung notwendig. Stattdessen sollte es eine gewaltfreie, grundgesetzkompatible Segnung bei der Kindsgeburt geben (dürfen), die jedoch noch kein offizielles Initiationsritual sein kann und darf. Schaut man aber mal zu unseren beschnittenen Glaubensfreunden hin, ist die Religionsfreiheit eines Kindes später faktisch nicht mehr (so leicht) wiederherstellbar. Vom psychischen Druck und teilweisen -mehr oder weniger- Schuldgefühlen mal ganz abgesehen! Deshalb wäre es m.E. zumindest ein Akt christlicher Solidarität und Nächstenliebe mit anderen Kindern, die "ihre" Religion alters-un-gemäß, unfreiwillig und teils gewaltsam übergestülpt bekommen.

Hier noch die Argumentation eines parteiübergreifenden Minderheitenantrag im Bundestag von dem Grünen Markus Kurth, der jedoch auch bzgl. der Grünen-Spitze momentan nicht deren überwiegend "kirchennahe" Mehrheitsmeinung wiederspiegelt.. http://markus-kurth.de/Aktuelles-Details.10+M5de82548f27.0.html

*) ein stimmiges Initiationsalter für Mädchen liegt etwas früher, als für Jungen: Nach der ersten Menstruation oder ab ca. 14 Jahre, wäre für 'Sie' das passendere Alter.

Zur Um- und Durchsetzbarkeit einer solchen Unterlassung der Kindesbeschneidung habe ich hier noch ergänzenden Kompromissvorschlag ausgearbeitet; gern für Herrn Kurth (Mitglied des Bundestages) und die übrigen Verfasser zur Vorlage:

Nach der Geburt des Kindes darf eine symbolisch-spirituell/rituelle Segnung der Religionsgemeinschaft erfolgen. Z.B. statt der 'Taufe' eine Wasser"segnung", anstatt der Beschneidung das symbolische Überstreichen der Vorhaut mit einem (stumpfen) Messerrücken. Die eigentliche, bewusst-freiwillige und gültige Aufnahmeritual in die Religionsgemeinschaft darf dann aber erst mit 16 Jahren erfolgen. (Natürlich behalten die Eltern im übrigen ihr volles Recht, dass Kind kindgerecht auch in ihrer Herkunftsreligion zu erziehen und erziehen zu lassen!)

Trotzdem sollte in einer zunächst 7-jährigen Übergangsfrist die weitere Durchführung der Kinds-Taufe/Beschneidung nicht strafrechtlich verfolgt werden (ähnlich wie der private Haschischkonsum..) Parallel dazu muss jedoch gleichzeitig schulische Aufklärung und Nachschulung aller Religionsverantwortlichen (Religionslehrer/Bischöfe/Imame/Rabiner) durchgeführt werden. Eltern, die trotz Verfassungswidrigkeit der Kindesinitiation von der Straffreiheit gebrauch machen möchten, sollten zuvor jedoch -ähnlich wie bei der Abtreibung- eine Beratung bei einer ebenso staatlich anerkannten Beratungsstelle einer Religionsgemeinschaft absolvieren müssen.

 Ärzte, die entgegen der deutschen Verfassung -dennoch vorübergehend nicht strafrechtlich verfolgt- in Deutschland fachmännisch weiter beschneiden, sollten bei ihrer Berufshaftpflichtversicherung hierfür jedoch bereits schon ab Jan. 2013 ausschließlich auf Haftpflichtversicherungen mit Sitz außerhalb der EU zurück greifen müssen.